7. Uniformen und Ab- und Ehrenzeichen der Feuerwehrim Wandel der Zeit

7.1 Die Uniformen

Als sich ab Mitte der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Idee der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland durchsetzte, konnten die Gründungsväter bei der Frage der persönlichen Ausrüstung der Feuerwehrmänner nicht auf Bestehendes zurückgreifen. Im Mittelalter erschienen die Kaufleute, Handwerker und Knechte in ihrer Arbeitskleidung, die Ratsherren in ihren Gewändern am Brandplatz. Anhand eines zeitgenössischen Stichs aus dem 15. ]ahrhundert von D. Martin auf einer Erinnerungsschale des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein läßt sich vermuten, daß die „Feuerspritzer“ im ausgehenden Mittelalter einen Helm mit Nacken- und Halsschutz trugen. Die Schutzbekleidung bestand bis ins 18. Jahrhundert hinein aus Hüten, Kitteln, Lederschürzen und derben Stiefeln.

Erst ab 1728 traten einheitlich mit einem langen schützenden Mantel gekleidete Spritzenleute, „die Wittkittel“, in Hamburg auf. Als im Jahre 1786 der Magistrat der Stadt Wien seinen vier „Feuerknechten“ eine Stadtlivree bewilligte, beginnt die Uniformierung der Feuerwehrmänner. Sie trugen einen langen Zivilrock, eine lange Zwilchhose und einen schwarzen Filzzylinder mit Stadtwappen.

In Deutschland orientierte man sich zunächst an den bunten Uniformen der Bürgerwehren, die als Brandpiquets freiwillige Dienste leisteten. Sie kamen als praktische Bekleidung jedoch kaum in Betracht. Am 1. April 1851 trat die militärisch organisierte „Königliche Berufsfeuerwehr“ in Berlin ihren Dienst an. Die Uniformierung war durch keine Verordnung geregelt worden: Die Männer trugen im Dienst einen dunklen Drillichanzug und einen Helm mit Nackenleder. Die sogenannte „Ausgehuniform“ glich der des Militärs, dazu wurde ein Koppel mit Seitengewehr umgeschnallt und ein „Berliner Schutzmann-Helm“ mit Spitze und königlichem Wappen getragen. Darauf wollten die Vereine auch nicht zurückgreifen, zumal die bescheidenen materiellen Verhältnisse nur eine schlichte Ausstaffierung zuließen.

Die Hauptfrage zur Beschaffung der Ausrüstung galt der Strapazierfähigkeit und den Kosten der angebotenen Materialien. In der „Deutschen Feuerwehrzeitung“ (Nr. 46) aus dem Jahre 1861 wurde folgendes den Vereinen empfohlen: „Für den Anfang, überhaupt wo die Mittel knapper zugemessen sind, mag leinene Jacke mit dergleichen Beinkleidern, beide mit beinernen Knöpfen, angeschafft werden. (…) Die Jacke mit festgenähten farbigen Aufschlägen oder Schnuren zu staffiren, taugt Nichts, da die Farben bei öfterem Waschen bald unscheinbar werden. (…) Sind die Mittel vorhanden, so komme der Tischrock hinzu. Dunkelgraues, schweres Gut und rein gewalktes Tuch oder Appretur taugt am besten.“

Als im Kreis Plön die ersten Freiwilligen Feuerwehren gegründet wurden, war - wie schon an anderer Stelle erwähnt - die Finanzierung problematisch. Aus den Gründungsprotokollen ist ersichtlich, daß die Ausstattung mit Uniformen und weiterer persönlicher Ausrüstung nur durch Spenden und freiwillige Beiträge gewährleistet war. Johannes Hasse schreibt in seiner Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Plöner Freiwilligen Feuerwehr: „Die Bekleidung war blaugestreifte Blousen, welche die Mitglieder selbst anschafften. Helm und Gurte lieferte die Stadt, ebenso die nothwendige Ausrüstung für die Steiger.“ lm Jahre 1889 wurden die blaugestreiften leinernen Blusen durch „blauwollene“ mit blanken Knöpfen ersetzt.

Kostenersparnis und Haltbarkeit waren auch die Kriterien zur Anschaffung von Leibgurten, Beilen, Rettungsseilen und des Helms. Zunächst kannte man nur den Messing- oder Blechhelm, der in „antikgriechischer Form“ mit zurückliegendem Stirnteil oder nach der Art der mittelalterlichen hohen Beckenhauben ausgeführt war. In der Regel erhielten die Feuerwehrmänner einfache Lederhelme oder Helme aus verstärktem Filz.

Ab 1871 richteten sich die Feuerwehren in Kleiderfragen nach dem militärischen Vorbild. Die einheitliche Uniform wurde zum Ehrenkleid, was Autorität verhieß; die Rangabzeichen gliederten die Masse des Corps. In seinem im Jahre 1877 erschienenen Standardwerk über das Löschwesen bringt C. D. Magirus diese Entwicklung auf den Punkt: „Nun besteht aber jede Feuerwehr aus Bürgern, welche sich im täglichen Verkehr gleichberechtigt gegenüberstehen, so dass keiner gewöhnt ist, dem andern zu befehlen oder zu gehorchen und es ist schon manche Feuerwehr daran gescheitert, daß der eine das Befehlen, der andere das Gehorchen nicht recht fertiggebracht hat. Diese Schwierigkeit ist schon halb überwunden, wenn man sich statt in Zivilkleidung in Uniform gegenübersteht; die Uniform übt einen Zwang aus über den Befehlenden und über den Gehorchenden und nöthigt beide unwillkürlich zu einer militärischen Haltung. Auch nach Aussen gibt die Uniform dem Corps mehr Ansehen und befördert den Corpsgeist, ohne den jeder Feuerwehr der innere Halt fehlt. [...].“

Um 1885 bestand die Uniform eines Feuerwehrmannes unter anderem aus einer grauen Tuchjoppe mit kupferblanken Knöpfen, einer eigenen schwarzen Hose und langen Lederstiefeln. Die Dienstgradabzeichen wurden auf den Ärmeln, der Schulter und am Kragen der Joppe getragen. Auf dem linken Oberarm war das Feuerwehremblem (Feuerschutzhelm mit Nackenschutz vor zwei gekreuzten Feuerwehrbeilen) zu erkennen. Die Feuerwehrmänner trugen auf dem Kopf einen schwarzen Lederhelm mit Kinnriemen, messingblanker Randeinfassung, Mittelkamm und Abzeichen. Um die Hüfte saß ein 4,5 cm breiter einschnalliger rot-schwarzer Gurt. Abweichend davon war der Gurt der Feuerwehrmänner aus der Steigerabteilung 10,5 cm breit und mit Ösen sowie einem Karabinerhaken ausgestattet. Am Gurt hing in einer ledernen Schutztasche das Feuerwehrbeil, während das Rettungsseil geflochten über der breiten Schulter getragen wurde.

Die „Allerhöchste-Cabinetts-Ordre“ vom 27. Februar 1899 legte die Bekleidung und Ausrüstung der Feuerwehren neu fest. Die Männer trugen einen ein-reihigen blauen Uniform-Tuchrock mit silberblanken Knöpfen. Dienstgrad- und Funktionsabzeichen waren auf dem linken Unterärmel, den Schultern und am Kragen erkennbar. Der Lederhelm war mit dem Preußenadler versehen.

Nach dem Ersten Weltkrieg war die Uniformierung zunächst verpönt. Die Symbole des Kaiserreiches wurden sofort von den Uniformen entfernt. Bis zum Jahre 1933 gab es keine einheitliche Bekleidungsordnung für die Feuerwehren.

Das Feuerlöschgesetz von 1933 brachte auch in der Kleiderfrage Veränderungen mit sich. In § 5 heißt es dazu: „Die [...] Uniformierung der freiwilligen Feuerwehrmänner regelt der Minister des Innern nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Feuerwehrbeirats.“

Das Dritte Reich bescherte den Feuerwehren neue Uniformen. Alle Dienstgrade trugen einheitlich einen einreihigen, dunkelblauen Tuchrock, der mit Seitentaschen und geschweifter Klappe mit jeweils einem silberfarbenen Knopf und Armelaufschlägen sowie zwei Taillenknöpfen oder Haken versehen war. Die dazugehörige schwarze Hose war mit karmesinroten Biesen versehen. Der Mantel besaß auf der Rückseite einen Riegel und geschweifte Falten sowie Leisten mit je drei Knöpfen. Sämtliche Feuerwehrmänner erhielten Achselstücke, die entsprechend ihrer Dienstgrade unterschiedlich ausgeführt waren. An der blauen Dienstmütze mit schwarzem Schirm waren Landes- und Reichskokarde angebracht. Bis zum Dienstgrad des Brandmeisters trugen die Feuerwehrmänner einen schwarzen Lacklederriemen. Die Mützen höherer Dienstgrade waren durch eine silberne Sturmschnur, die doppelt karmesin durchwirkt war, gekennzeichnet. Des weiteren mußten die Feuerwehrmänner Schulterriemen und Lederkoppel mit rundem Feldbindenschloß tragen, auf dem das Provinzialwappen geprägt war.

Aus dem Verbandsmitgliedbuch, auch Feuerwehr-Paß genannt, des Schmiedemeisters Hartwig Mundt (Wisch) aus dem Jahre 1934 ist ersichtlich, daß die Kosten der Ausrüstung und der Bekleidung von den Gemeinden übernommen wurde. Mundt erhielt 1924 beim Eintritt in die Wehr einen Dienstrock, ein Koppel sowie einen Lederhelm ausgehändigt. „Die Gegenstände sind Eigentum der Wehr bzw. der Gemeinde. Die Gegenstände sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln, das Mitglied hat für die ihm übergebenen Sachen aufzukommen und sie stets in gutem und sauberem Zustand zu erhalten.“

Die Lederhelme erwiesen sich übrigens als unzureichend und wurden 1934 durch eine Verordnung des Innenministers in Berlin gegen einen schwarzen Helm aus Stahl und Leichtmetall ersetzt. Auf der rechten Seite war das Nationalabzeichnen schwarz-weiß-rot angebracht.

Im Zuge des Reichsfeuerlöschgesetzes von 1938 wurden die Feuerwehren als Teil der Polizei neu uniformiert und versahen ihren Dienst fortan in den militärisch geschnittenen Uniformen der Feuerlöschpolizei mit dem charakteristischen Stahlhelm mit Hoheitszeichen und Aluminiumkamm. Ein Jahr später war die Angleichung an die Polizeiuniform abgeschlossen. Die Feuerwehrmänner trugen bis 1945 die grünmelierte Polizeiuniform mit entsprechendem Dienstgradabzeichen, das den Zusatz „Feuerschutzpolizei“ hatte.

Nach dem 8. Mai 1945 mußten alle nationalsozialistischen Symbole und Abzeichen von den Uniformen entfernt werden. Es gab bis zum Erlaß des Landesinnenministeriums 1950 keine einheitliche Dienstkleidungsvorschrift. Die Männer improvisierten: Sie tauschten brauchbare Kleidungsstücke untereinander aus und färbten die grünen Uniformen, Waffenröcke und die von der britischen Besatzungsmacht zur Verfügung gestellten grauen Uniformen blau. Schon bald kehrten die Freiwilligen Feuerwehren zur dunkelblauen Uniform mit silbernen Knöpfen, Berg- oder Tellermütze und Stahlhelm und Nackenleder zurück. Es folgten mit den Jahren Veränderungen in der Bekleidungsvorschrift. Die Männer trugen bei offiziellen Veranstaltungen einen mit vier Knöpfen offen zu tragenden Dienstanzug, ein weißes Hemd und einen schwarzen Schlips. Die Arbeitskleidung bestand aus einem Anzug „zweiter Garnitur“. Anstelle des 0,45 cm breiten Riemens wurde ein lederner Breitgurt mit Ösen- und Karabinerhaken und anhängendem Feuerwehrbeil getragen.

Ab 1967 War aus Sicherheitsgründen der nachleuchtende grüngelbe Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Vorschrift, der später mit Weiß reflektierenden Streifen und einer zusätzlichen Funktionskennzeichnung in Form roter Streifen und Ringe versehen war. Mittlerweile gehört zur persönlichen Ausrüstung eines/einer Feuerwehrmannes/frau der Sicherheitsgurt aus Kunstfasern, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe, die die Unfallgefahr verringern sollen.

Die Erfahrungen während der Sturmflut 1976 und des „Schneewinters“ 1978/79 zeigten, daß die Bekleidung innerhalb der Feuerwehren unzureichend war. Aus diesem Grunde wurden hellgraue Rollkragenpullover und gefütterte orangefarbene Feuerwehrüberjacken eingeführt.

Seit 1983 gibt es die „Einsatzschutzkleidung“: einen zweiteiligen Schutzanzug, bestehend aus orangefarbener Jacke und einer schwarz-blauen Latzhose.

Die Kosten für Neuanschaffungen tragen trotz der Finanzprobleme die Gemeinden, so daß auch für die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrmänner und -frauen gesorgt wird.

Kreisfeuerwehrverband Plön + Dänenkamp 3 + 24211 Preetz