5.1.1 Die Feuerwehren und das Löschwesen unter der Leitung des Kreisfeuerwehrhauptmannes Johannes Hasse (1898 – 1919)
im Jahre 1898 waren 22 Wehren (970 aktive Mitglieder) im Verband vertreten. Ihre Delegierten wählten den Plöner Feuerwehrhauptmann Johannes Hasse (Apotheker) zum neuen Vorsitzenden. Er hatte dieses Amt 21 Jahre inne.
Am 28. 12. 1898 erließ das preußische Innenministerium einen Erlaß, nach dem die amtlichen (freiwilligen) Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren als Organe der Polizeiverwaltung anzusehen waren. Es folgte drei Jahre später (7. März 1901) eine weitere Verordnung des Regierungspräsidenten in Schleswig, die das Feuerlöschwesen in der Provinz Schleswig-Holstein betraf.
Daraufhin ordnete die Polizeiverwaltung der Stadt Plön folgendes an: „Die Plöner organisierte Feuerlöschwehr wird hierdurch als eine Schutzwehr im Sinne 113 des Reichsstrafgesetzbuches, die bei der Ausübung ihres Dienstes als Polizeibehörde arbeitet, anerkannt. Plön, 1. März 1903 Die Polizeiverwaltung“
Wie sah die damalige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr konkret aus? Dazu erschien z. B. im „Plöner Wochenblatt“ vom 19. März 1908 folgender Artikel unter der Überschrift: „Polizei und Feuerwehr an der Brandstelle“. „Den Oberbefehl auf der Brandstelle hat der Polizeiverwalter bzw. dessen Stellvertreter. Unter ihm hat den Befehl über die gesamte technische und feuerpolitische Leitung der Brandwehrführer, jedoch die unbeschränkte feuerpolizeiliche Leitung nur, wenn er als Hülfsorgan der Polizei bestellt ist. Freiwillige Feuerwehr und Militärfeuerwehr haben sich gegenseitig Hülfe zu leisten, letztere kommt nur auf Anruf. Treffen beide zusammen auf der Brandstelle ein, so hat bei dem Brande von Dienstgebäuden das Militär, beim Brande anderer Gebäude der oberste Zivilbeamte die oberste Gewalt (Übereinkommen zwischen dem Oberkommando des 9. Armeekorps und dem Herrn Oberpräsidenten). Es empfiehlt sich, geeignete Führer der Freiwilligen Feuerwehr und geeignete Stellvertreter durch einen Antrag an den Herrn Regierungspräsidenten mit Polizeigewalt auszurüsten. (Vorschlag des Herrn Ministers, um Feuerwehrleute zu schützen gegen unverständige Besitzer, wider deren Willen das Betreten selbst eines brennenden Hauses als Hausfriedensbruch angesehen werden kann).“
Einer Ausgabe der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ (Jhg. 1914) entnehmen wir noch genauere Angaben, die uns über die Polizeibefugnisse der Feuerwehren Auskunft geben: „Wer den Mannschaften der Wehren in der Ausübung des Dienstes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet oder wer einen Feuerwehrmannin der rechtmäßigen Ausübung des Dienstes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet oder wer einen Feuerwehrmann in der rechtmäßigen Ausübung tätlich angreift, wird mit Gefängnis von 14 Tagen bis zu zwei Jahren bestraft…“
Ab 1906 übernahm der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Plön die bis dahin vom zuständigen Amtsvorsteher versehenen Aufgaben des Oberbrandmeisters (Polizeiverordnung vom 12. Januar 1906). Die Ernennung erfolgte wie bisher durch den Landrat. Im August des gleichen Jahres erfolgte eine weitere Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten, die besagte, daß Landorte 7,5 km, „Städte und Flecken“ 5 km im Umkreis Feuerlöschhilfe zu leisten hatten. Die Plöner Feuerwehr war demnach z. B. in den Orten Behl, Dörnick, Eichholz, Hohenrade, Rathjensdorf, Ruhleben, Theresienhof, Tramm und Wittmoldt zur Hilfe verpflichtet.
Obwohl die Mehrheit der Mitglieder der Feuerwehren zur damaligen Zeit monarchistisch-patriotisch eingestellt waren, lösten die Behörden zwei Wehren aus politischen Gründen auf. Das erste Beispiel stammt aus dem Jahre 1902 und betraf die Freiwillige Feuerwehr in Brodersdorf. Der Landrat bestätigte zunächst die Gründung der Wehr. Als diese durch einige Mitglieder sowohl politisch als auch insgesamt durch schlechte Einsätze auffiel, rechtfertigte er in einem Schreiben an den Oberpräsidenten in Schleswig seine Entscheidung mit der Begründung: „(jede) freiwillige Wehr, auch wenn sie noch so schlecht ist“, muß bestätigt werden. Er fuhr dann fort: „Letztere (gemeint ist die Wehr) hat jedenfalls nicht Voraussetzungen erfüllt, unter denen sie genehmigt war, sie ist nicht in der Lage, praktisch tätig zu sein, weil der Ordnung liebende Theil der Gemeinde mit Grund fern geblieben ist. Ich vermuthe unter der freiwilligen Wehr Socialdemokraten, mindestens sind stark oppositionelle Leute darunter, und ich würde es für eine ernste Gefahr halten, solchen Leuten eine maßgebende Stelle in der Gemeinde einzuräumen.“ Die Wehr wurde aufgelöst und erst 1934 wurde die heutige Freiwillige Feuerwehr Brodersdorf neu gegründet.
Aus ähnlichen Gründen wurde im Jahre 1908 die Freiwillige Feuerwehr Elmschenhagen aufgelöst, die damals zum Plöner Kreisgebiet gehörte. Leider liegen uns außer einer kurzen Notiz über die Auflösung keine weiteren Angaben über diesen Vorfall vor.
Seit spätestens dem Jahre 1909 nennt sich der Zusammenschluß Freiwilliger Feuerwehren im Kreis Plön offiziell Kreisfeuerwehrverband (bis dahin: Kreisfeuerwehrbezirk). Inzwischen waren 27 Wehren mit 1023 aktiven Mitgliedern im Verband vertreten. Auf eine Freiwillige Wehr im Kreisgebiet kamen 2024 Einwohner. Damit stand, der Kreisverband an 14. Stelle unter den 20 Verbänden in der Provinz Schleswig-Holstein. An 1. Stelle rangierte der Kreis Flensburg-Land, wo eine Wehr auf 683 Einwohner kam.
Im folgenden Jahr schied die Freiwillige Feuerwehr Ellerbek aus dem Verband aus, da die Gemeinde in das Kieler Stadtgebiet eingegliedert wurde. Die Zahl der Wehren blieb jedoch konstant; denn die Freiwillige Feuerwehr Meinsdorf trat dem Verband bei.
Die Anfänge der Unterstützungskassen der Freiwilligen Feuerwehren sind an anderer Stelle schon ausführlich beschrieben worden. Besonders der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Plön zeigte seine soziale Einstellung gegenüber seinen aktiven Mitgliedern, als er ab 1913 auf Antrag des Hauptmannes der Ortswehr, Johannes Hasse, für jedes neugeborene eheliche Kind eines Feuerwehrmannes ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 5 Mk. bei der „Plöner Städtischen Sparkasse“ hinterlegen ließ. Die Zuwendung wurde aus der Unterstützungskasse gezahlt. Der Vorstand beschloß, daß das Sparbuch mit dem Sperrvermerk „(das) Guthaben des Sparbuches…, darf bis zur Mündigkeit des Buchinhabers nicht auf weniger als 5 Mk. verringert werden“, sofort den Eltern ausgehändigt wurde.
Ein Jahr vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges war die Zahl der Wehren auf 29 mit 1055 Mitgliedern angestiegen. Diese Entwicklung wurde im August 1914 gestoppt. Eine feierliche Stimmung und das Bewußtsein, einer großen Zeit entgegenzugehen, machte sich in der Bevölkerung breit. Der „Geist von 1914-“ erfaßte auch die Feuerwehren. Begeistert versicherten die Landesfeuerwehrverbände, das ihrige dazu beizusteuern. Im Aufruf des Provinzialverbandes vom August 1914 heißt es:
Der letzte Krieg (1870/71) lag zu weit zurück und war zudem verhältnismäßig kurz gewesen, um sich der Grausamkeiten auf den Schlachtfeldern bewußt zu werden. Überall in Deutschland rechnete man mit einem kurzen siegreichen Krieg und ließ dementsprechend allerorten Begeisterung verlauten. Aus den Kriegsjahren 1914-1918 liegen uns nur wenige Nachrichten über das Feuerlöschwesen vor. Ein Gutteil der Feuerwehrmänner hatten ihre Einberufung erhalten. Um den normalen Feuerlöschdienst überhaupt leisten zu können, griffen die Behörden auf die Pflichtfeuerwehr zurück. So wurden die zu Hause gebliebenen Männer im dienstfähigen Alter zwangsweise zum Löschdienst herangezogen.
Ab der Jahreswende 1915/16 verschlechterte sich der Personalbestand der Feuerwehren im ganzen Reich, und auch die Pflichtwehren waren in ihrem Mitgliederstand dezimiert. Aus Schleswig-Holstein standen zu diesem Zeitpunkt ca. 17 OOO Feuerwehrmänner an der Front. Die dringenden Ratschläge des Landes und der Kreisverbände, die Geräte in Ordnung zu halten, für genügend Wasser zu sorgen und regelmäßige Übungen zu halten, waren gut gemeint, richteten aber in der Regel vor Ort nichts aus, wenn die Mannschaften um die Hälfte reduziert waren. In der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ las man öfters die Aufforderung an die verbliebenen Mitglieder, es gelte nun einig zu sein, Kameradschaft zu pflegen und in der Not des Vaterlands zusammenzustehen.
Die Feuerwehren mühten sich, den in sie gesetzten Anforderungen gerecht zu werden: Jubiläen und Feste fielen verständlicherweise aus, statt dessen verwendete man das Geld aus den Mitglieds- und Unterstützungskassen, um den Familien eines einberufenen Feuerwehrmannes zu Weihnachten eine Beihilfe zu zahlen (Bsp. Schönberg; für die Ehefrauen gab es je 5 Mk., pro Kind 3 Mk.), kleine Geschenke zu überbringen, Weihnachtspakete an die Front zu schicken und anderen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz Geldsummen zukommen zu lassen.
Die Listen der gefallenen Feuerwehrmänner verlängerten sich täglich. Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung war spätestens seit 1917 in Ernüchterung umgeschlagen. Zwar schwangen sich die Zeitungen noch bis zu den ersten Novembertagen 1918 zu Durchhalteappellen auf, aber der Matrosenaufstand in Kiel und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung zeigte, daß die Behörden und die öffentliche Meinungsmache auf verlorenem Posten gegen das unvermeidliche Ende des Krieges und des Kaiserreiches kämpften. Wie in ganz Deutschland, entstanden auch im Kreis Plön im November 1918 Arbeiter- und Soldaten- bzw. Arbeiter- und Bauernräte, die für kurze Zeit politische Verantwortung übernahmen.