5.4 Die Nachkriegszeit
Nach Kriegsende war Schleswig-Holstein der britischen Militärregierung unterstellt, die sich von Kiel aus um den Aufbau einer demokratischen Ordnung bemühte. Die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln war eine der Hauptaufgaben der Alliierten. Im ganzen Land herrschte eine Wohnungsnot, da seit Anfang 1945 ein gewaltiger Zustrom Vertriebener aus dem Osten nach Schleswig-Holstein kam. Im Kreis Plön lebten 1939 67 434 Einwohner; sieben Jahre später waren es 123 818. Der Neuanfang begann zwar unter schwierigen Bedingungen, aber sehr rasch arbeitete wieder eine funktionierende Verwaltung.
Bereits am 1. Juni 1945 gab die Militärregierung bekannt, daß der Dienstbetrieb innerhalb der Feuerwehren wiederaufzunehmen sei. Die Kontrolle des Löschwesens oblag den Alliierten. Zunächst gliederten sie die Feuerwehren aus der Polizei aus und erklärten sie wieder zu Einrichtungen der Gemeinden mit freiwillig rekrutierten Mitgliedern.
Die von den Besatzungsbehörden eingesetzten neuen Bürgermeister ergriffen umgehend die Initiative und zogen die Verwaltung der örtlichen Feuerwehr als hoheitliche Aufgabe der Gemeinde wieder an sich. Vielfach waren die Mitgliederzahlen der einzelnen Wehren so stark gesunken, daß keine Feuerwehrtätigkeit mehr möglich war. Die Reorganisation schritt deshalb nur langsam voran. In manchen Feuerwehren begann erst ab 1948 wieder ein „normales“ Leben.
In allen vier Besatzungszonen wurde die Freiwillige Feuerwehr nicht zu den verbotenen NS-Formationen gerechnet, obwohl die Organisation in den Jahren 1933 bis 1945 stark in propagandistische Zwecke miteingebunden war. Als Hilfspolizei unter Heinrich Himmler und Bestandteil der Kriegsmaschinerie war ihre unmittelbar nach Kriegsende eingesetzte Säuberung jedoch Bestandteil des übergeordneten Kriegszieles der Alliierten, den „deutschen Militarismus und Nazismus zu zerstören und sicherzustellen, daß Deutschland nie wieder in der Lage sein wird, den Frieden der Welt zu stören“.
Die erste Phase der Säuberungen setzte mit Entlassungen und Verhaftungen der besonders belasteten Personen ein. Bei den Feuerwehren waren in der Regel nur die Provinzial- und Kreisführer betroffen, soweit sie im nationalsozialistischen Sinne tätig gewesen waren.
Im Kreis Plön wurde Adolf Paulsen seines Amtes als Kreisbrandmeister enthoben. Seine Aufgaben übernahm Johannes Schlotfeldt (Flintbek), der 1948 auf der ersten Kreisfeuerwehrtagung nach dem Krieg zum Kreisfeuerwehrführer gewählt wurde.
In der zweiten Phase der politischen Säuberung kam es zu Entlassungen von Gemeindewehrführern. Im Februar 1946 präzisierten die britischen Alliierten die Dienstenthebungen, indem sie anordneten, daß „in Zukunft jede Teilnahme und jeder Einfluß auf Ämter im deutschen Feuerwehrwesen zu unterlassen (sei) und daß man sich kein neues Amt bei den Feuerwehren erwerben dürfe“.
Gleichzeitig warb die Militärregierung um neue Mitglieder, da die mitgliedsschwachen Wehren nicht fähig waren, den Brandschutz zu gewährleisten.
Im August 1946 wurde das Land Schleswig-Holstein gegründet. Der Landtag erließ am 3. Februar 1948 das erste Nachkriegsgesetz über den Feuerschutz. Danach bilden die Feuerwehren der Kreise den jeweiligen Kreisfeuerwehrverband (§ 11). Langsam schritt der Aufbau eines geordneten Feuerwehrwesens voran. Im Jahre 1950 gab es schon wieder 137 Freiwillige Feuerwehren im Kreis Plön, die sich in 152 Löschgruppen mit 2359 Mitgliedern aufteilten.
Im darauffolgenden Jahr beriet der Kreistag eingehend den Bau einer Kreisschlauchpflegerei, die 1952 fertiggestellt wurde. Als erster Schlauchmeister wurde Hans Leisner (Dienstgrad: Brandmeister) eingestellt. Die gemeindeeigenen Schläuche gingen in den Besitz des Kreises über. Sie werden seitdem zentral beschafft, gepflegt und verwaltet. Die jährlichen Unterhaltungskosten übernimmt der Kreis. Sie betrugen z. B. um 1956 jährlich 60 O00 DM.
Kreisfeuerwehrführer Johannes Schlotfeldt erwarb sich beim Wiederaufbau des Feuerwehrwesens im Kreis Plön große Verdienste. Aus diesem Grunde wurde seine Amtszeit, die im Jahre 1956 mit Überschreiten des 65. Lebensjahres eigentlich abgelaufen war, mehrmals bis 1959 verlängert. Schlotfeldt hoffte, noch weitere Jahre im Amt bleiben zu können. Obwohl seine Verdienste in allen Gemeindewehren gewürdigt wurden, stellte man sich die Frage, ob der Kreiswehrführer nicht zu sehr an seinem Amt hänge. Der Landrat hatte sich für Schlotfeldt beim Innenministerium verwendet und eine Verlängerung der Amtszeit bis zu dessen 50jährigem Jubiläum als Mitglied der Feuerwehr im Jahre 1958 bewirkt. Der Kreiswehrführer gab im selben Jahr auf der Kreisfeuerwehrtagung jedoch nicht zu erkennen, wann er bereit sei, sein Amt abzugeben. Daraufhin intervenierten einige Mitglieder des Vorstandes beim damaligen Innenminister Dr. Lembcke, da sie sich frühzeitig nach einem möglichen Nachfolger umschauen wollten. In einem persönlichen Gespräch mit dem Kreiswehrführer ließ der Innenminister durchblicken, daß er einer weiteren Verlängerung der Amtszeit über das Jahr 1959 hinaus nicht zustimmen würde, da jegliche gesetzliche Grundlage fehlte.
Am 4. September 1959 wurde Johannes Schlotfeldt feierlich auf der Mitgliederversammlung der Kreisfeuerwehren in Anwesenheit von Landrat Dr. Laux und Oberbrandrat Holsten (Innenministerium) verabschiedet. Die Mitgliederversammlung wählte den Amtsvorsteher und -wehrführer des Amtes Wankendorf, Heinrich Banck (Wankendorf), zu seinem Nachfolger.
Die Neuordnung und der Wiederaufbau des Feuerwehrvereinswesens war mit dem Wechsel an der Verbandsspitze abgeschlossen. Wichtigste Aufgabe in den darauffolgenden Jahren war es, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren wesentlich zu verbessern