10.3 Die Feuerwehr und der Erhalt denkmalgeschützter Gebäude
Die Erhaltung und behutsame Erneuerung von historischen Stadtanlagen und alten kostbaren Bauwerken, in denen sich die Erfahrungen ganzer Generationen von Baumeistern und -handwerkern widerspiegeln, gehört zu den wichtigsten Aufgaben im ausgehenden 20. Jahrhundert. Der Brandschutz ist wie der Denkmal- und Umweltschutz auf seine Art bei der Bewältigung dieser Aufgabe gefragt.
Durch einen Brand geht mit jedem zerstörten alten Bauwerk, sei es Kirche, Schloß, Gutshaus, Bauernhaus oder Bürgerhaus, zugleich ein Stück Kunst, Geschichte und Tradition unwiederbringlich verloren.
Die Einmaligkeit alter Baudenkmale gibt einem Land, einer Stadt oder - wie in diesem Fall- dem Kreis Plön ein vielfarbiges Architektur- und Kulturbild. Die Architektur läßt sich jedoch nicht nur von ihrer Außenwirkung her beurteilen; in gleicher Weise bietet die Innenraumgestaltung einen Blick in das künstlerische Wollen der jeweiligen Zeit.
In diesem Bereich sehen sich die Feuerwehren seit den zwanziger Jahren als Partner des Denkmalschutzes; denn eine Anzahl von Artikeln in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ der damaligen Zeit forderten immer wieder zum Schutz und Erhalt alter historischer Gebäude und deren kostbaren Inventars auf.