4.2 Die Gründung des Provinzial-Feuerwehrverbandes und die Entstehung des Kreisverbandes Plön
Im Jahre 1872 regten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Tondern und Schleswig die Gründung eines Verbandes für die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren in der Provinz Schleswig-Holstein an. Nach zweijähriger intensiver Vorbereitung wurde am 17. Mai 1874 die erste Delegiertenversammlung nach Neumünster einberufen. 16 Wehren der Provinz erklärten ihren Beitritt in den Verband, dessen erster Vorsitzender Johannes Meßdorff (Neumünster) wurde.
Ein Jahr später gehörten ihm schon 29 Wehren an. Die Mitglieder setzten sich zum Ziel, gemeinsame Veranstaltungen abzuhalten, Erfahrungen auszutauschen und die Kameradschaft zu pflegen.
Aus dem Kreis Plön schlossen sich die Feuerwehren aus Plön, Preetz und Lütjenburg dem Verband an.
Die Neugründungen von Wehren stieg mit den Jahren sprunghaft an, und 1892 gab es in Schleswig- Holstein 345 Wehren mit 13 700 Mitgliedern. Aus diesem Grund entschloß sich der Verband, das Feuerlöschwesen in der Provinz straffer zu organisieren. Am 17. Juli 1892 wurden die Statuten des Provinzial-Verbandes beschlossen. In § 3 wurde die Gründung von Kreisfeuerwehrbezirken, die dem Provinzialverband unterstellt sein würden (§ 4), als wünschenswert angesehen.
Von nun an gliederte sich der Gesamtverband Schleswig-Holsteinischer Feuerwehren in Kreisverbände. Dazu lesen wir im „Plöner Wochenblatt“ vom 1. September 1892, daß in allen Kreisen der Provinz ab Ende August Feuerwehrversammlungen stattfanden, um Kreisfeuerwehrbezirke zu errichten. Am 6. November 1892 wurde der Kreisfeuerwehrbezirk Plön (später umbenannt in Kreisfeuerwehrverband) gebildet, dem die meisten Wehren des Kreises beitraten.
Zu diesem Zeitpunkt galt für die Provinz Schleswig-Holstein die Feuerlöschordnung von 1889, auf die im folgenden Kapitel eingegangen wird.