2.4.1 Exkurs: Aberglaube kontra technische und organisatorische Entwicklung ind der Brandbekämpfung und im -schutz
Eine Feuersbrunst war der furchtbarste Feind nicht nur des ländlichen Hof- und Dorfbesitzes, sondern auch des städtischen Gemeinwesens bis weit in die Neuzeit. Angesichts der unzureichenden Löschvorrichtungen griff die Bevölkerung zu abergläubischen Mitteln und Maßnahmen. Diese beruhten auf der Vorstellung, daß das Feuer ein lebendes Wesen sei. Es wurde als „Dämon“ bezeichnet, mit dem nur im Guten oder Bösen fertig zu werden sei.
Ein gängiges Mittel, einen Brand verhüten oder sogar löschen zu wollen, war der sogenannte „Feuersegen“. Die Leute sprachen eine abergläubische Formel oder einen Segensspruch, um sich vor dem Feuer zu schützen. Hatte dieser nicht den gewünschten Erfolg, so sollte doch wenigstens die weitere Ausbreitung des Feuers verhindert werden. Wenn man z. B. einen Hausbrand bemerkte, so ging man dreimal um das brennende Gebäude und sagte dabei folgenden Vers vor sich hin: „Herr Jesus nehm sin Stock inne Hand und ging damit öwer See und Land. Damit still he dat Füür un Brand. Im Namen Gottes“.
Ein anderer Spruch, der im 17. Jahrhundert in Feuersnot gesprochen wurde, zeigt das Feuer nicht nur als „Dämon“, sondern als eines der Elemente, dessen Vorhandensein respektiert wurde. „Führ, du bist eddele flamme; di gebüdt Jesus Christus, de fell hillige Mann, dat du führ schalt stille stanun schalt vordan nicht wider gan. Im namen des vaders, des sohns und des hilligen geistes“. In der dazugehörigen Anmerkung heißt es, daß der Spruch „so danes in füres nöden dremal tho sprechen“ sei.
Aber auch Hausinschriften spiegeln Gottesvertrauen und Glauben vergangener Zeiten wider. An einem Bauernhaus in Heikendorf lesen wir, „so de leve God möge uns behüten wegen Sünde vor Fürsnot und derglieken beworen“.
Andererseits gab es im Volksglauben die Auffassung, man könne die Gefahr einer Feuersbrunst heraufbeschwören. Dieses unterstellte man Hausbesitzern, die überlieferte Regeln des volkstümlichen Brauches nicht beachteten. In Süddeutschland war z. B. die Ansicht verbreitet, daß bei demjenigen, der die Nester der Störche und Schwalben stört, sie vertreibt, ihrer Jungen beraubt oder sie gar tötet, durch Blitzschlag oder auf andere Weise in seinem Hause ein Feuer ausbricht.
Die Beziehung, die zwischen Vögeln und Feuer im Volksglauben bestanden haben muß, begegnet uns heute noch in dem Ausdruck „fliegendes Feuer“. Es ist möglich, daß sich die Bürger in früheren Jahrhunderten die Funken und flackernden Flammen eines Schadensfeuers als Vögel vorstellten.
In ganz Deutschland ist der Begriff der „rote Hahn“ verbreitet. Erstmals wird die Redensart vom „Roten Hahn“, den man jemandem „aufs Dach setzen“ will, in einer Breslauer Handschrift von 1560 benutzt. Ihren Ursprung hat sie vermutlich in einem „Gaunerzinken“, einem rötlich gezeichneten Hahn, der als Symbol für Brandstiftung galt. Derjenige, der einen „roten Hahn aufs Dach gesetzt“ bekam, fühlte sich bedroht und wurde zunächst eingeschüchtert.
Eine andere Deutung bringt den „roten Hahn“ mit der germanischen Mythologie in Verbindung. Offenbar war er Sinnbild eines Feuergottes oder des Feuers selbst. Nach estnischem Glauben zeigt sich ein feuriger Hahn über dem Haus, das demnächst in Flammen aufgehen würde.
Die einzelnen Deutungen stehen jedoch alle im Zusammenhang mit dem Feuer als Gefahr. Um 1800 bedeutete der „rote Hahn“ auf dem Dach eines strohgedeckten Hauses in Holstein den Kapitalverlust des Eigentums der Familie. Somit wurde er zu einem der Vorzeichen eines Brandes, die noch bis ins letzte Jahrhundert in der Bevölkerung im Umlauf waren.
Vielfach finden wir in der Literatur, die sich mit Volksglauben beschäftigt, den Begriff „Vorbrand“. Der „Vorbrand“ ist demnach eine Vorerscheinung eines wirklichen Brandes. Der oder diejenige, der/die diese Erscheinung hatte, besaß das „zweite Gesicht“. Man sah ein Haus, einen Dorfteil oder ein ganzes Dorf brennen, mußte aber nach kurzer Zeit feststellen, daß es sich um ein Trugbild handelte. Der tatsächliche Brand soll aber später genau unter denselben Begleitumständen erfolgt sein, wie der/die Beobachter/in ihn wahrgenommen hatte.
In der Gegend der Probstei wußte man von einem Mann zu erzählen, der einen Brand vorausahnen konnte. Er habe die Schlüssel sowohl zum Spritzenhaus als auch zur Kirche aufbewahrt. Diese hätten jedesmal „geklötert“, wenn ein Feuer bevorstand. „Dat giff bald wat“, habe er dann gesagt, „wünsch ni, Kinner, dat je dat seht, dat is' ni schön“. Ob es wirklich zu einem Brand gekommen ist, wird jedoch konkret nicht berichtet. Einmal, so wird erzählt, habe er schon die Pferde vor die Spritze gespannt, bevor ihm das Feuer gemeldet worden sei.
Es gibt jedoch Anzeichen im Volksglauben, die sich mit Vorhergehender Erzählung decken. So hieß es, daß ein Brand bevorstehe, wenn sich etwas im Spritzenhaus rege, die Spritze auf der Fahrt quietsche oder knarre bzw. der Hausschlüssel einen lauten Ton gäbe.
Ahnte jemand einen Brand voraus, so gab es die Möglichkeit, diesen abzuwenden oder zu bannen. Der Volksmund spricht von einem „Vorbrand“, der in einen Baum, Stein oder Teich gebannt werden könne. Er bleibt solange darin sitzen, bis der Baum gefällt, der Stein gespalten oder weggeschafft bzw. der Teich ausgetrocknet ist. Dann ist der Brand jedoch wieder frei, so daß Gebäude wieder abbrennen können.
Dieser Glaube war besonders in Nordschleswig verbreitet. In den südlichen Landesteilen finden sich nur spärliche Berichte darüber. Außerdem hielt der Volksglaube in Holstein das Bannen des Feuers für unmöglich, weil es zu den vier Grundelementen gehört. In den Dörfern hieß es: „Wenn dat Für geev in'n Dörp, denn wüß se dat al vörher. Dar wör seggt, Für weer nich to bannen. Gegen de dree Elemente Für, Luft und Water kunn nüms an.“ Das Wasser hatte als natürliches Löschmittel an Bedeutung verloren. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts besann man sich wieder auf seine Wirkung. Dazu schrieb H. L. Fischer 1791 in seinem zweibändigen Werk „Das Buch vom Aberglauben“: „Gott hat ein anderes Element, das Wasser, den heftigen Wirkungen des Feuers entgegen gesetzt.“
Bis dahin gab es sogar ausdrücklich Anw eisungen, Feuer ohne Wasser zu löschen. Die Bürger warfen z. B. nach einer gewissen Zeremonie und einigen Sprüchen einen Laib Brot in das Feuer, um diesem Nahrung zu geben. Dadurch hofften sie, das Feuer zu sättigen, so daß es bald erlöschen würde.
Im süddeutschen Raum war es Brauch, gesegnetes Brot, in dem ein mit einer Beschwörungsformel versehener Zettel eingebacken war, in das Feuer zu werfen. Auf diesem stand z. B. zu lesen: „Wann dieses heil Brodt in das Feuer geworfen, löschet es die Brünsten und kommt nicht weiter.“
In gleicher Weise verwendete man hölzerne Teller, auf denen ein Löschzauber stand. Ein solcher Brauch ist auch in Norddeutschland nachweisbar und galt bis weit ins 18. Jahrhundert. „Es wird [...] ein mit Zauberzeichen beschriebener hölzerner Teller von dem Vornehmsten, der die Aufsicht über die Feueranstalten hat, ins Feuer geworfen; so steht es, und brennt nicht weiter.“ Des weiteren sammelte man Eier, die am Gründonnerstag oder Ostersonntag gelegt worden waren, um sie im Falle eines Feuers in das brennende Haus zu werfen.
Beim Brand in Hamburg (1842) soll sich ein Mohammedaner beim Senat der Stadt gemeldet und erklärt haben, er könne gegen 50 OOO Mk. in bar das Feuer binnen fünf Stunden löschen, indem er einen beschriebenen Zettel in dieses hineinwerfe. Auch wenn der Senat auf dieses Ansinnen nicht einging, so zeigt es doch, wie sehr diese Bräuche auch noch Mitte des 19. Jahrhunderts verbreitet waren.
Zuletzt sei noch der „heilige Sankt Florian“ genannt, den sich die Feuerwehren zu ihrem Schutzpatron gewählt haben. Der ehemalige Legionärsführer Florianus sympathisierte mit den Christen und wurde einer Legende nach vom Statthalter in Lauricacum (Lorch/Enns) verhaftet, gefoltert und schließlich am 4. Mai 304 mit einem an den Hals gebundenen Stein in die Enns gestürzt. Er wurde als christlicher Märtyrer heiliggesprochen. Die katholische Kirche erkor ihn zum Schutzpatron in Feuers- und Wassersnöten, und so hört man in katholischen Gebieten in Notsituationen oft den Satz: „Heiliger Sankt Florian, steh uns bei.“