Untersagungsverfügung bezüglich Feuerwehrstiefeln der Firma Hanrath Schuh-GmbH bleibt
Veröffentlicht von Lamprecht am 29.07.2010
Es wurde wiederholt vor dem Kauf von Feuerwehrstiefeln der Firma Hanrath Schuh-GmbH gewarnt, die sich als mangelhaft erwiesen haben. Der komplette Artikel des OVG NRW ist hier als Download verfügbar.
Quelle: LFV Schleswig-Holstein
Zuletzt geändert am: 29.07.2010 um 07:45
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