Mitgliedschaft Freiwillige Feuerwehr – Anreiz oder Reizthema?
Mitgliedschaft Freiwillige Feuerwehr – Anreiz oder Reizthema?
Je nach persönlicher Einstellung, Erfahrung oder Einschätzung halten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr entweder für sinnvoll oder aber für überflüssig. Sollte sich die Mitgliedschaft einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in einer Freiwilligen Feuerwehr für Ihren Betriebsablauf nachteilig auswirken, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie der Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehren eher zurückhaltend gegenüber stehen. Vielleicht nehmen Sie Feuerwehren eher als Einrichtung wahr, die ein fröhliches Beisammensein oder auch die Tätigkeit als Kulturträger der Gemeinde in den Vordergrund stellt und ordnen somit Feuerwehren dem Freizeitbereich zu, zu dem es betrieblich keine Berührungspunkte gibt.
Wussten Sie, dass Freiwillige Feuerwehren nach dem Brandschutzgesetz öffentliche Feuerwehren sind, die sich somit von ihrem Auftrag aber auch ihren Befugnissen zur Gefahrenabwehr in keinster Weise von Berufsfeuerwehren unterscheiden? In Schleswig-Holstein bilden die Freiwilligen Feuerwehren flächendeckend in allen Gebietskörperschaften mit rund 50.000 Führungs- und Einsatzkräften die Grundlage der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Damit sind sie weit von dem entfernt, was zunächst nach Freizeitvergnügen klingt und sich langläufig mit Kulturträger verbindet.
Freiwillige Feuerwehren leisten in der Sicherheitsarchitektur des Landes Schleswig-Holstein mit den Aufgaben des Abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfe einen unverzichtbaren Bestandteil für die Sicherheit der Menschen, ihrer Sachwerte und den Schutz ihrer Umwelt.
Diese Aufgaben nehmen sie zusätzlichen zu ihren beruflichen Verpflichtungen sowie ihrem familiären und sozialen Umfeld an dreihundertfünfundsechzig Tagen vierundzwanzig Stunden wahr. Nicht alle, aber viele der Einsätze bewegen sich bei Wohnungsbränden oder Verkehrsunfällen im Hochrisikobereich, gefährden die Gesundheit und mitunter das Leben der Einsatzkräfte. Sie sehen dabei Bilder und erleben persönliche Schicksale, die belasten und bedrücken.
Um in der Feuerwehr mitzuwirken, muss man gesund, trainiert und belastbar sein. Diese Forderung stellen auch Sie an Ihre Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Sind diese in einer Freiwilligen Feuerwehr auch als Einsatzkraft unter Atemschutz tätig, wird dies in einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nach G 26 III festgestellt. Dies kommt auch Ihrem Betrieb zugute, wenn Sie wissen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter körperlich leistungsfähig sind. Und ich hoffe, dass spätestens an dieser Stelle dieser Artikel auch für Sie interessant wird
Ich behaupte, dass sich für Sie über das vorstehende Beispiel hinaus mit den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, die sich in ihrer Freizeit als Feuerwehrleute einsetzen, in Ihrem Betrieb aus ganz unterschiedlichen Gründen viele Vorteile verbinden.
Vorteil 1
Einsatzkräfte lernen, in kritischen und schwierigen Einsatzsituationen zuverlässig zu handeln und übernehmen für ihr Handeln Verantwortung.
Vorteil 2
Führungskräfte treffen als Einsatzleitung in zeitkritischen Situationen Führungsentscheidungen für die Gesundheit, das Leben und das Eigentum der Menschen, die in Not geraten sind und für die Einsatzkräfte, die zu Ihrem Schutz tätig werden.
Vorteil 3
Einsätze beinhalten oft Risiken, die unterschiedliche fachliche und handwerkliche Lösungen erfordern und sich der allgemeinen Lebenserfahrung entziehen. Dies erfordert die Bereitschaft zum Lernen, Kreativität, Mut aber auch die Fähigkeit, Grenzen eigenen Handelns zu erkennen.
Vorteil 4
Ein erfolgreicher Einsatzverlauf ist immer auch ein Ergebnis des Zusammenwirkens unterschiedlicher Teile einer Feuerwehr als Team, in dem sich jeder auf die Fertig- und Fähigkeiten des anderen verlässt und der Erfolg nur in diesem Zusammenspiel möglich ist.
Vorteil 5
Wer in einer Feuerwehr mitwirkt, erhält eine umfassende Grundausbildung, hat die Möglichkeit, vielfältige Spezialausbildungen zu erfahren und bekommt – abhängig von der Funktion – eine Führungsausbildung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein an der Landesfeuerwehrschule.
Vorteil 6
Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich die Qualifikation als Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer oder lassen sich zur oder zum Brandschutzbeauftragten ausbilden. All diesen zusätzlichen Qualifikationen ist gemeinsam, dass sie beruflich verwertbar sind.
Welche in diesen Vorteilen genannten Eigenschaften wünschen Sie sich nicht auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für wie viele dieser Vorteile geben Sie normalerweise Geld für Fort- und Weiterbildungen aus?
Feuerwehren mit ihren Mitgliederzahlen entsprechen vielfach den Mitarbeitergrößen kleinerer oder mittlerer Unternehmen. Die Größe der kleinsten Feuerwehr soll, um einsatzfähig zu sein, über siebenundzwanzig Einsatzkräfte verfügen. Allein dies stellt an Führungskräfte hohe Anforderungen, weil es ausschließlich ehrenamtlich und freiwillig erfolgt. Eine Führungskraft in einer Feuerwehr wird ihre Führungskompetenz auch in Ihrem Betrieb einsetzen.
Selbstverständlich müssen Feuerwehrangehörige ausgebildet werden, damit Sie ihre Aufgaben für die Allgemeinheit erfolgreich durchführen können. Ausbildungen und Übungen richten sich nach der Verfügbarkeit und damit auch nach den beruflichen Verpflichtungen. Sie sehen, bei der Dienstplangestaltung werden Ihre Interessen gewahrt.
Einsätze dagegen richten sich leider nicht nach zeitlichen Vorgaben und können somit auch das Arbeitsverhältnis belasten. Dies ist in jedem Fall ärgerlich, aber unvermeidbar. Stellen Sie sich vor, es brennt oder bei einem Verkehrsunfall wird die Fahrerin oder Fahrer eingeklemmt und keiner kommt, um zu helfen, weil der Arbeitsplatz nicht verlassen werden kann. Betrachten Sie diese Aussicht aus der Sicht eines Beteiligten. In diesem Fall bekommt Not ein Gesicht. Schauen Sie sich in Ihrem Betrieb um, dann hat auch Hilfe ein Gesicht.
Bei einer Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr werden auch Ihre wirtschaftlichen Interessen gewahrt. Bei Einsätzen werden Ihnen die anteiligen Lohn- und Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt auch für die Ausbildungen, die während der Arbeitszeit stattfinden oder aufgrund ihrer Zeitdauer nicht in den Abend- oder Wochenendstunden durchgeführt werden. Diese Ausbildungen sind allerdings für Sie und Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter planbar. So bereitet die Landesfeuerwehrschule bereits das Lehrgangsjahr 2011 vor, so dass der Lehrgangsplan im Mai 2010 vorliegen wird.
Wenn Sie die Ausbildung der Feuerwehren interessiert und Sie sich ein eigenes Bild machen wollen, finden Sie dafür viele Informationen auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule (www.lfs-sh.de).
Wenn Sie Fragen haben, bin ich unter der Rufnummer (04 61) 77 44 - 112 erreichbar. Gern vermittle ich Ihnen einen Gesprächspartner der Feuerwehr aus Ihrer Region.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass viele unter Ihnen großes Verständnis und viel Anerkennung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren haben und diese vielfältig unterstützen. Feuerwehren sind unverzichtbarer Bestandteil unserer aller Sicherheit. Eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann in ihrem Betrieb ist auch ein Teil Ihrer ganz persönlichen Sicherheit für Ihren Betrieb. Auch in diesem Fall ist Feuerwehr nicht umsonst, sondern kostenfrei.
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Zuletzt geändert am: 28.01.2010 um 08:44
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