Merkblatt für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr bei Bränden

Veröffentlicht von Lamprecht am 13.01.2010

Die originäre Aufgabe der Feuerwehr besteht darin, Menschen und Tiere aus bedrohlichen
Lagen zu retten und Sachwerte zu erhalten. Die Brandursachenermittlung sowie Angaben
über die Höhe des Brandschadens dagegen ist einzig Sache der Polizei.
Nachstehend stellen wir Ihnen ein Merkblatt „Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr
bei Bränden“ zur Verfügung.
Die Inhalte des Merkblattes wurden mit dem Landeskriminalamt abgestimmt. Es bestehen
keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung im Rahmen der Aus- und Fortbildung im internen
Kreis der Feuerwehren oder in den Mitteilungsschriften der Feuerwehrverbände.
Da unsere Kameradinnen und Kameraden in der Regel vor der Polizei vor Ort sind, können
sie wichtige Angaben über Öffnungszustände der Fenster und Türen, evtl. erkennbare
Brandherde oder den Brandverlauf allgemein machen.
Nicht umsonst ist u.a. dieses Thema Inhalt des Lehrgangs „Leiten einer Feuerwehr“ an der
Landesfeuerwehrschule.

Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.

Zuletzt geändert am: 13.01.2010 um 08:30

Zurück zur Übersicht
Kreisfeuerwehrverband Plön + Dänenkamp 3 + 24211 Preetz